Beiträge bis 31.12.2020
Der Jahresbeitrag zum KAV Niedersachsen beträgt im Kalenderjahr 2020:
6,20 Euro je Beschäftigten, mindestens aber 440,00 Euro und höchstens 19.000,00 Euro.
Beitragsstaffel
ab 01.01.2021:
Jahresgrundbeitrag:
bis 500 Beschäftigte | 500,00 € | |
bis 1.000 Beschäftigte | 1.500,00 € | |
über 1.000 Beschäftigte | 3.000,00 € |
Beitrag je angefangene Beschäftigte:
bis 1.000 Beschäftigte | 5,80 € | |
1.001 bis 3.000 Beschäftigte | 4,50 € | |
über 3.000 Beschäftigte | 3,20 € |
Beispielsweise
zahlt ein Mitglied mit 1.200 Beschäftigen künftig 9.700,00 Euro p. a.
(Grundbeitrag 3.000,- € zzgl. 5.800,- € (1.000 x 5,80 €) zzgl. 900,- € (200 x
4,50 €)).
Die
Gastmitglieder des KAV zahlen die gleichen Beiträge wie die ordentlichen
Mitglieder mit einem Dauernachlass hierauf in Höhe von 5 %.
Die
Gastmitglieder, die vor dem 01.10.2006 in den Verband eingetreten sind, zahlen
im Jahr 2021 maximal 2.800,- Euro und im Jahr 2022 maximal 5.600,- Euro.
Neue Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 350,- Euro. Die Gebühr wird auch bei Veränderungen im Rahmen von Fusionen von Mitgliedern und ähnlichen einmalig fällig.
Kommunaler
Arbeitgeberverband
Niedersachsen
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